Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten  im Anhang mit einer Presseerklärung über einen Prozess berichten, der alle Besucher+innen sprachlos machte. Leider haben die goßen Zeitungen RNZ , RPF und MM darüber noch nichts geschrieben. Wir bitten Sie und Euch klärt nach euren Möglichkeiten darüber auf und zeigt Euch solidarisch.

Bei unserer Erklärung heißt es am Ende „Dieser ganzen Rechtsentwicklung können wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir beider Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden, die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen die friedlich für ihr Rechte eintreten nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend noch verurteilt werden.

Deshalb unterstützt den RechtshilfefondÜsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V.
IBAN: DE 40 6729 1700 0024 7310 06
bitte mit Zusatz RHF Ufuk“

Presseerklärung

Statt Hilfe für eine notleidende Familie -Polizeischläge und Hausverbot / Platzverweis war die Antwort des JC

Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni 2018 im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt und nicht gegen den Jobcenter der seine Aufgabenpflicht aus unserer Sicht verletzte. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde Ufuk T. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde Ufuk T. bei einem völlig einseitigen ja auch einschüchterndem Prozessverlauf verurteilt, mit der vorherigen Begründung der Staatsanwaltschaft „das Jobcenter steht hier nicht vor Gericht“. Ufuk T ist ist seit Jahren erwerbsunfähig (vorher Briefträger) und hat aufgrund seiner Krankheit einen Betreuer. Seine Frau arbeitet in der Küche, wohnhaft in einer kleinen 3 Zimmerwohnung mit zwei Kindern, wobei eine Tochter zum Zeitpunkt des Trauerspiels im 8 Monat Schwanger war. Zusammen bildeten sie eine Bedarfsgemeinschaft. Beim Empfang an den Tresen wurde Ufuk T. gesagt, dass sein zuständiger Sachbearbeiter bereits gegangen sei. Zudem würde es keine Vertretung geben. Stattdessen solle er in 4 Tagen „zur offenen Sprechstunde „wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden. Da aber die existenzielle Not so groß war, -der Kühlschrank seit Wochen leer – ging der Angeklagte nicht, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne.Es sei eine Notlage. Sein Betreuer hat nach eigener Auskuft vorher mehrmals beim Jobcenter angerufen, aber keine Rückmeldung erhalten. Es lag auch ein Bescheid des JC vor, dessen Betrag aber ca drei Wochen nicht ausgezahlt wurde. Anstatt Ufuk T. zu einem freien Sachbearbeiter*in vorzulassen und ihm einen Vorschuss zu geben – bis dahin stand auch im Foyer ein Geldautomat mit Kamera – rief an der Theke ein Mitarbeiter oder Securitymann die Polizei. Zunächst kamen zwei Polizisten. Ufuk. T. bestand weiterhin darauf, einen Sachbearbeiter zu sprechen, damit wenigstens die nächsten Tage Verpflegung gesichert sind. Ein Polizist versicherte im Prozess, das Ufuk bis zur Zwangsmaßnahme durch die Polizei (Platzverweis) normal mit der Polizei gesprochen hatte und in keinster Weise randalierte oder anderweitig den Ablauf der Behörde gestört hätte. Ein Security Mensch antwortete vor Gericht auf die Frage warum Ufuk T. ein Hausverbot erhalten hat, „Weil er nicht gehen wollte und wir um 18.00 Uhr schließen.“ Während der öffentlichen Dienstzeiten des Jobcenters. verfügte die Polizei einen Platzverweis und bezog sich auf ein angebliches Hausverbot, das im Prozess nicht aufgeklärt werden konnte und sollte.

Da zwei Polizisten seine Hände nicht auf dem Rücken fixieren konnten, rief einer der Polizisten Verstärkung an und am Ende lagen, saßen, schlugen und hebelten mit dem Schlagstock 5 Beamte und ein Securitymann auf Ufuk herum um den aus unserer Sicht unberechtigten Platzverweis durchzuführen. Die Schreie, dass er Schmerzen habe und krank sei wurden von allen Polizisten nicht gehört. Ein Securitymann hat allerdings bestätigt, dass seine Frau das lautstark gerufen hätte und die Polizei mehrmals bat aufzuhören. Die Bilder zeigen einen blau unterlaufenen Ufuk,besonders an einem Arm und in der Rippengegend. Dafür erhielt er noch eine Verurteilung zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe es vorsah. In der wurde Ufuk T. zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Wir sagen genau wie der Rechtsanwalt im Prozess: Freispruch für Ufuk T.

Deshalb haben wir einen Rechtshilfefond aufgelegt. Berufung wurde eingelegt. Dafür werden wir das Verfahren an einen Strafverteidiger übergeben. Wir als Zivilgesellschaft klagen parallel den Jobcenter Mannheim an, der Millionnen von Steurgeldern von der Bevölkerung zur Verfügung gestellt bekommt und so fahrlässig, unprofessionell und menschenverachtend damit umgeht. Wir kritisieren auch die Polizei, die sich durch den Jobcenter bewußt oder unbewust instrumentalisieren lies.

Wir wollen Aufklärung.

 völlig einseitige Zeugenauslese – z.B. keine Besucher und Mitarbeiter vom Jobcenter

 Zeugenbedrohung steht im Raum und wurde nicht aufgeklärt

 offen blieb die Rolle des Secutitymannes, ob er diese Zuspitzung betrieben hat. Diese Aufklärung wurde im Prozess ebenfalls verhindert.

 Gibt es Videoaufnahmen, die das ganze gefilmt haben, so wie es an der Pforte angekündigt war ? Wurde diese zurückgehalten oder gar gelöscht?

 Warum wurde der Geldautomat für Vorschüsse nach dem Vorfall abtransportiert ? Dort lief nach Aussage eines Securitymannes eine Kamera Waren da Aufnahmen, die zur Aufklärung beigetragen hätten?

 Warum konnten alle 6 Polizeibeamten genauestens über ihren Einsatz berichten, aber keiner wußte, wer am Ende die Zeugenaufnahmen machte. Es waren viele Beschäftigte und sogenannte „Kunden“ dabei die den Vorfall sahen und keiner dieser Zeugen wurde geladen. Wir sehen in der Rechtsentwicklung der Regierung ein weiteres Indiz für die zugespitzten Auswirkungen auf Institutionen wie Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter. Dieser ganzen Rechtsentwicklung können wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen die friedlich für ihr Rechte eintreten nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend noch verurteilt werden.

Deshalb unterstützt den Rechtshilfefond Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V.

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bitte mit Zusatz RHF Ufuk

PS Hier sind auch drei Artikel, die sich mit dem Prozess befassten:

Hinter den Schlagzeilen:

https://hinter-den-schlagzeilen.de/aufruf-an-unsere-leserschaft-helft-dem-drangsalierten-hartz-vier-betroffenen-in-mannheim

KOMMUNALinfo Mannheim

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/07/12/eskalation-beim-jobcenter-anklagepunkt-widerstand-gegen-die-staatsgewalt-und-hausfriedensbruch/

Professionelle Plattform gegen Hartz

https://www.gegen-hartz.de/news/mit-tritten-und-schlaegen-erkrankten-hartz-iv-bezieher-aus-dem-jobcenter-geworfen  

Wir freuen uns, dass der Erwerbslosenausschuss Verdi Rhein Neckar auf seiner letzten Sitzung das Vorgehen des JC und der Polizei kritisierten und sich mit unserem Kollegen Ufuk solidarisierte.

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